Finanzielle Probleme bei Privatpersonen können durch die verschiedensten Situationen hervorgerufen werden. Wichtig ist, dass man sich irgendwann die Notwendigkeit von Hilfe eingestehen muss und den Weg zur Schuldenberatung findet. Genau diese Unterstützung bietet das IB-C und unsere Schuldenberater bei privater Insolvenz an.
Eine Verbraucherinsolvenz ist für Privatpersonen die rechtlich sichere Möglichkeit, sich von Schulden zu befreien. Wir nehmen Sie an die Hand und helfen Ihnen durch ein Insolvenzverfahren in ein schuldenfreies Leben.
Allen Gläubigern ist es ab diesem Zeitpunkt verboten, die Schuldner weiterhin auf irgendeine Art und Weise zu belästigen. So können die Schuldner ihren Kopf frei und wieder Boden unter den Füßen bekommen, die Konzentration gilt Ihrer Zukunft.
Die monatliche Tilgung, welche in einem Insolvenzverfahren bezahlt werden muss, berechnet sich monatlich neu anhand des Nettogehalts und der unterhaltsberechtigten Personen. Aus dieser Berechnung haben Sie eine finanzielle Sicherheit, da Sie entsprechend mehr oder weniger zahlen müssen, wenn sich Ihre Gehaltssituation ändert.
Ohne ein Insolvenzverfahren haften Sie ab dem ersten Vollstreckungsbescheid 30 Jahre für Ihre Verbindlichkeiten. Durch ein Insolvenzverfahren dagegen sind Sie nach der neuen Gesetzgebung (Stand 2020) bereits nach 3 Jahren schuldenfrei.
In dem Erstgespräch analysieren wir Ihre persönliche Situation, erörtern die Möglichkeiten eines Vergleichsverfahrens und das “Für und Wider” eines Insolvenzverfahrens. Gemeinsam definieren wir einen Lösungsweg. Ihr Berater vor Ort berät Sie gerne und kompetent. Gemeinsam finden wir einen Weg, Sie aus Ihren Schulden zu befreien.
Ein persönlicher Ersttermin ist für Privatleute und Selbstständige kostenfrei und unverbindlich. GmbH-Geschäftsführer und Personen, welche sich bereits im Insolvenzverfahren befinden können nur honorarpflichtig gegen einen entsprechenden Stundensatz beraten werden.
Vorhandenes Vermögen des Schuldners wird bei einer privaten Insolvenz festgestellt und anteilig den Schulden entgegengesetzt werden. Nach dem Motto: man kann sich durch ein Insolvenzverfahren natürlich von seinen Schulden befreien, jedoch müssen auch die Betroffenen hierbei guten Willen zeigen.
Das Gericht bestellt bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einen Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter / Treuhänder, der diese Aufgabe übernimmt. Dieser Anwalt ist Ihnen nicht nur bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahren (ca. nach 1,5 Jahren), sondern bis zur eigentlichen Restschuldbefreiung (nach 3 Jahren) zugeteilt, muss aber immer eine neutrale Person sein und steht zwischen Ihnen und ihren Gläubigern.
Alle Verbindlichkeiten der Antragsteller müssen durch die gesetzliche Regelung behandelt werden und sollten durch Insolvenzverfahren oder Vergleiche rechtssicher befreit sein. Ausgenommen sind jedoch bspw. Verbindlichkeiten aus strafrechtlich relevanten Handlungen.
Verbindlichkeiten gegenüber Unterhaltsberechtigten können auf deren Antrag versagt werden. Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt, Sozialversicherungen, Berufsgenossenschaften und Gewerbesteuer dagegen, werden in der Regel befreit. (Ausnahmen hierfür sind: verurteilte Steuerstrafverfahren, Arbeitnehmer-Beiträge für Krankenkassen, usw.)
Vertrauen Sie Ihrem Schuldenberater bei Ihrer privaten Insolvenz, vereinbaren Sie jetzt einen kostenfreien Termin für ein Erstgespräch beim Insolvenzberatungs-Center und befreien Sie sich aus der Schuldenfalle.
Unsere Büros finden Sie rund um München und dem Bodensee. Hier beraten wir Sie zu Ihrer Privatinsolvenz und stehen Ihnen in dieser schweren Zeit gerne zur Seite. Aber auch in Ulm, Augsburg und Günzburg haben wir Niederlassungen, in welchen wir für Sie da sind.
Eine Regelinsolvenz wird bei Selbstständigen, Freiberuflern, sowie aber auch teilweise bei ehemals Selbstständigen/ Freiberuflern durchgeführt.
Insolvenzverfahren bei Kapitalgesellschaften bedingen verschiedene Vorgehensweisen. Wir erläutern diese gerne in einem persönlichen Gespräch.