Aktuelles

2004-2024!

20 Jahre Kompetenz in Schulden und Insolvenzberatung

Wir stehen Menschen bereits seit 2004 zur Seite, wenn es um Schulden- und Insolvenzberatung geht. Wir vereinen langjährige Erfahrung mit Menschlichkeit und Kompetenz.

Mittlerweile in zweiter Generation ist es – gemeinsam mit unseren Mitarbeitern – unser Ziel, unseren Mandanten so schnell wie möglich von dem Druck der Schulden zu befreien und wieder einen Überblick über ihre wirtschaftliche Situation zu schaffen.

Gründer Manfred Grübert

Im Jahr 2004 begann Manfred Grübert überschuldeten Menschen in Bayern und Baden-Württemberg mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Von Jahr zu Jahr baute er das Insolvenzberatungs-Center weiter aus und versuchte durch verschiedene Standorte in Bayern und Baden-Württemberg, so vielen Menschen wie möglich aus der Privatinsolvenz zu helfen.

Kompetenz in zweiter Generation

Im Jahr 2017 stieg seine Tochter Laura Radler nach ihrem Studium in das Familienunternehmen ein. Sie studierte Wirtschaftswissenschaften und auch Zusatzqualifikationen im Insolvenzrecht.

Im Juli 2019 wurde Laura Radler mit der Leitung des IB-C`s betraut. Mittlerweile ist auch René Radler vollständig in das Familienunternehmen eingestiegen.

Gemeinsam mit Rechtsanwältin Jana-Christina Hartmann steht Ihnen das IB-C mit großem Erfahrungsschatz qualifiziert zur Seite und begleitet Sie in eine bessere Zukunft!

SCHUFA löscht Restschuldbefreiung nach 6 Monaten

Die SCHUFA Holding AG hat bekannt gegeben, dass sie zum Stichtag 28.03.2023 die Speicherdauer der Restschuldbefreiung von bisher 3 Jahre auf 6 Monate verkürzt. Auch Einträge zu bereits erteilten Restschuldbefreiungen werden rückwirkend von der SCHUFA gelöscht.

Zitat SCHUFA Pressemitteilung vom 28.03.23:

„Wir werden alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28.3.2023 länger als sechs Monate gespeichert sind sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum löschen. Diese Löschung erfolgt automatisch, die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich nicht hierum kümmern. Die technische Umsetzung des Verfahrens wird ca. vier Wochen in Anspruch nehmen.“

Insolvenz - Jetzt nur noch 3 Jahre!

Am 30.12.2020 erfolgte die Verkündung im Bundesgesetzblatt über den neuen Gesetzestext im Bezug auf Insolvenzverfahren. Hier das wichtigste für Sie:

  • Für alle Insolvenzanträge, die nach dem 1.10.2020 eingereicht werden, gilt eine Laufzeit ab Insolvenzeröffnung von 3 Jahren. Anträge, die nach dem 17.12.2019 eingegangen sind, werden zumindest anteilig verkürzt.
  • Sollten Sie nach dem neuen Gesetz ein Insolvenzverfahren durchlaufen, haben Sie danach eine Sperrfrist von 11 Jahren bis Sie ein neues Verfahren beginnen können.
    Wenn Sie bereits ein Verfahren nach alten Regelungen durchlaufen haben, beträgt die Sperrfrist nach Insolvenzeröffnung weiterhin 10 Jahre!
  • Erbschaften sowie Schenkungen müssen während der Wohlverhaltensperiode zur Hälfte an den Insolvenzverwalter abgegeben werden. Gewinne aus Lotterien oder ähnliches werden in vollem Umfang eingezogen!

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin zu einer unverbindlichen kostenfreien Beratung.