Aktuelles

SCHUFA löscht Restschuldbefreiung nach 6 Monaten

Die SCHUFA Holding AG hat bekannt gegeben, dass sie zum Stichtag 28.03.2023 die Speicherdauer der Restschuldbefreiung von bisher 3 Jahre auf 6 Monate verkürzt. Auch Einträge zu bereits erteilten Restschuldbefreiungen werden rückwirkend von der SCHUFA gelöscht.

Zitat SCHUFA Pressemitteilung vom 28.03.23:

„Wir werden alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28.3.2023 länger als sechs Monate gespeichert sind sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum löschen. Diese Löschung erfolgt automatisch, die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich nicht hierum kümmern. Die technische Umsetzung des Verfahrens wird ca. vier Wochen in Anspruch nehmen.“

Corona Update 01.01.2021

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Insolvenz - Jetzt nur noch 3 Jahre!

Am 30.12.2020 erfolgte die Verkündung im Bundesgesetzblatt über den neuen Gesetzestext im Bezug auf Insolvenzverfahren. Hier das wichtigste für Sie:

  • Für alle Insolvenzanträge, die nach dem 1.10.2020 eingereicht werden, gilt eine Laufzeit ab Insolvenzeröffnung von 3 Jahren. Anträge, die nach dem 17.12.2019 eingegangen sind, werden zumindest anteilig verkürzt.
  • Sollten Sie nach dem neuen Gesetz ein Insolvenzverfahren durchlaufen, haben Sie danach eine Sperrfrist von 11 Jahren bis Sie ein neues Verfahren beginnen können.
    Wenn Sie bereits ein Verfahren nach alten Regelungen durchlaufen haben, beträgt die Sperrfrist nach Insolvenzeröffnung weiterhin 10 Jahre!
  • Erbschaften sowie Schenkungen müssen während der Wohlverhaltensperiode zur Hälfte an den Insolvenzverwalter abgegeben werden. Gewinne aus Lotterien oder ähnliches werden in vollem Umfang eingezogen!

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