Die SCHUFA Holding AG hat bekannt gegeben, dass sie zum Stichtag 28.03.2023 die Speicherdauer der Restschuldbefreiung von bisher 3 Jahre auf 6 Monate verkürzt. Auch Einträge zu bereits erteilten Restschuldbefreiungen werden rückwirkend von der SCHUFA gelöscht.
Zitat SCHUFA Pressemitteilung vom 28.03.23:
„Wir werden alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28.3.2023 länger als sechs Monate gespeichert sind sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum löschen. Diese Löschung erfolgt automatisch, die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich nicht hierum kümmern. Die technische Umsetzung des Verfahrens wird ca. vier Wochen in Anspruch nehmen.“
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