Wirtschaftliche Beratung für Kapitalgesellschaften in finanziellen Schwierigkeiten

Wirtschaftliche Beratung für Kapitalgesellschaften in finanziellen Schwierigkeiten

Finanzielle Schwierigkeiten können in jeder Phase der Unternehmensentwicklung auftreten. Steigende Kosten, verzögerte Zahlungseingänge, Umsatzrückgänge oder veränderte Marktbedingungen können auch etablierte Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellen. Häufig wirken mehrere Faktoren zusammen und schränken den wirtschaftlichen Handlungsspielraum zunehmend ein. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen Überblick zu gewinnen und anstehende Entscheidungen auf eine fundierte Grundlage zu stellen.

Wir unterstützen Sie dabei, die wirtschaftliche Situation Ihrer Kapitalgesellschaft zu analysieren, wesentliche finanzielle Ursachen und Risiken zu erkennen und betriebswirtschaftliche Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Sortierung und ggf. Aufarbeitung der Unterlagen, Liquiditätslage, die Kosten- und Ertragsstruktur sowie die wirtschaftlichen Perspektiven Ihres Unternehmens. Gemeinsam mit Ihnen betrachten wir mögliche Maßnahmen zur Stabilisierung und entwickeln nachvollziehbare Grundlagen für Ihre weiteren unternehmerischen Entscheidungen.

Da sich Rahmenbedingungen und Entwicklungen nicht immer verlässlich vorhersehen lassen, können auch im Verlauf einer wirtschaftlichen Neuausrichtung zusätzliche Schwierigkeiten entstehen. Wir helfen Ihnen, Veränderungen einzuordnen, Prioritäten zu setzen und die vorgesehenen Maßnahmen bei Bedarf an die aktuelle Situation anzupassen.

Unsere Beratung ist ausschließlich auf wirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen ausgerichtet. Eine rechtliche Prüfung, Beratung oder Vertretung ist nicht Bestandteil dieses Leistungsangebots. Soweit rechtliche Fragestellungen zu klären sind, können entsprechende Leistungen auf Grundlage einer gesonderten Beauftragung durch hierzu befugte Rechtsberater erbracht werden. Die wirtschaftliche Beratung ersetzt eine gegebenenfalls erforderliche rechtliche Beratung nicht. Bei Bedarf stellen wir gerne den Kontakt zu unseren kooperierenden Rechtsanwälten her.

Gerne besprechen wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch Ihre aktuelle Situation und erläutern, wie wir Sie im Rahmen unserer wirtschaftlichen Beratung unterstützen können.

Rechtliche Beratung durch gesondert beauftragte Rechtsanwälte

Unser Angebot umfasst ausschließlich wirtschaftliche Beratung sowie kaufmännische und organisatorische Unterstützung. Rechtliche Prüfungen, Rechtsberatung und die Vorbereitung oder Einreichung gerichtlicher Anträge gehören nicht zu unseren Leistungen.

Für rechtliche Fragen, beispielsweise zu Insolvenzantragspflichten, möglichen Haftungsrisiken oder insolvenzrechtlichen Verfahren, können Sie kooperierende Rechtsanwälte gesondert und unmittelbar beauftragen. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt her. Die Beauftragung und die rechtliche Beratung erfolgen direkt zwischen Ihnen und der jeweiligen Rechtsanwaltskanzlei.

Kostenfreies Erstgespräch

Vereinbaren Sie noch heute einen kostenfreien und unverbindlichen Termin um die Vorteile, Auflagen, sowie den Ablauf eines weiteren Vorgehens zu erfahren.

In dem Erstgespräch analysieren wir Ihre persönliche Situation, erörtern die Möglichkeiten eines Vergleichsverfahrens und das “Für und Wider” eines Insolvenzverfahrens. Gemeinsam definieren wir einen Lösungsweg. Ihr Berater vor Ort berät Sie gerne und kompetent. Gemeinsam finden wir einen Weg, Sie aus Ihren Schulden zu befreien.

Ein persönlicher Ersttermin ist für Privatleute und Selbstständige kostenfrei und unverbindlich. GmbH-Geschäftsführer und Personen, welche sich bereits im Insolvenzverfahren befinden können nur honorarpflichtig gegen einen entsprechenden Stundensatz beraten werden.

FAQ

Finden Sie in unseren FAQ’s Antworten auf Ihre Fragen. 

Glossar

In unserem Glossar haben Sie die Möglichkeit Stichwörter nachzuschlagen.

Insolvenz- und Schuldnerberatung

Verbraucherinsolvenz

Eine Verbraucherinsolvenz kommt für Privatleute, teilweise auch für früher selbständig, gewerblich oder freiberuflich Tätige in Frage.

Selbstständige und Freiberufler

Eine Regelinsolvenz wird bei Selbstständigen, Freiberuflern, sowie aber auch teilweise bei ehemals Selbstständigen/ Freiberuflern durchgeführt.