Insolvenz- und Schuldenberatung
für Selbstständige und Freiberufler

Bei (ggf. auch früher) Selbständigen, Gewerbebetreibenden und Freiberuflern wird das Verfahren "Regelinsolvenz" genannt. Im Gegensatz zu einer Verbraucherinsolvenz ist eine Regelinsolvenz schneller abzuwickeln.

Schneller schuldenfrei mithilfe des Insolvenzberatungs-Centers und unserer Schuldenberater

Eine Regelinsolvenz kann durch verschiedene Situationen hervorgerufen werden. Sei es durch ungenaue Kalkulationen, fehlender Auftragslage, aber auch mangelnde Vorbereitung oder Selbstüberschätzung können zur Insolvenz führen. Durch eine Regelinsolvenz wird ein schuldenfreier Neuanfang gewährleistet.

Unbeachtet der Gründe, die eine derartige Situation hervorgerufen haben, können sich Selbstständige und Freiberufler mit einer Regelinsolvenz und mit der Hilfe des Insolvenzberatungs-Centers und unserer Schuldenberater rechtssicher von Ihren Verbindlichkeiten befreien und der Schuldenfalle entkommen. Eine Regelinsolvenz kommt auch für ehemals Selbstständige in Frage. Dies ist der Fall, wenn Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen oder die Gläubigeranzahl größer als 20 ist. Da Selbstständige oft auch privat für das Unternehmen haften, müssen in diesem Verfahren private sowie geschäftliche Gläubiger definiert werden.

Das Insolvenzberatungs-Center begleitet Sie bis alle rechtlichen Aspekte geklärt sind und bespricht mit Ihnen auch die Möglichkeiten der Fortführung des eigenen Gewerbes bzw. die Gründung einer neuen Selbstständigkeit. Es stehen Ihnen in oder nach einem Insolvenzverfahren nämlich immer noch sehr viele Möglichkeiten offen, mit denen Sie womöglich schon längst abgeschlossen haben.

Ein Erstgespräch können Sie bei uns jederzeit kostenlos buchen, hier informieren wir Sie allgemein zum Thema Regelinsolvenz und Sie können uns Ihre offengebliebenen Fragen stellen.

Ein Insolvenzverfahren bringt große Vorteile mit sich

Schutz

Allen Gläubigern ist es ab diesem Zeitpunkt verboten, die Schuldner weiterhin auf irgendeine Art und Weise zu belästigen. So können die Schuldner ihren Kopf frei und wieder Boden unter den Füßen bekommen, die Konzentration gilt Ihrer Zukunft.

Sicherheit

Die monatliche Tilgung, welche in einem Insolvenzverfahren bezahlt werden muss, berechnet sich monatlich neu anhand des Nettogehalts und der unterhaltsberechtigten Personen. Aus dieser Berechnung haben Sie eine finanzielle Sicherheit, da Sie entsprechend mehr oder weniger zahlen müssen, wenn sich Ihre Gehaltssituation ändert.

Zeit​

Ohne ein Insolvenzverfahren haften Sie ab dem ersten Vollstreckungsbescheid 30 Jahre für Ihre Verbindlichkeiten. Durch ein Insolvenzverfahren dagegen sind Sie nach neuer Gesetzgebung (Stand 2020) nach 3 Jahren schuldenfrei.

  • Sofortige Einreichung des gerichtlichen Insolvenzantrages
  • Verständigung von Gläubigern die Zwangsmaßnahmen vorbereiten
  • Prüfung des Antrages und mögliche Rückfragen durch das Gericht
  • Vorbereitung auf Gespräche mit dem Insolvenzverwalter
  • Insolvenzeröffnung und Benennung des Insolvenzverwalters/Treuhänders (örtlicher Rechtsanwalt)
  • Prüfung, Bearbeitung und Rückfragen durch den Insolvenzverwalter/Treuhänder
  • Durch Beantragung eines Schutzschirmverfahrens bzw. Insolvenzplans kann das Verfahren durch Eigenverwaltung ggf. innerhalb eines Jahres erledigt werden
  • Restschuldbefreiung nach 3 Jahren
  • Vollstreckungsschutz, d.h. es ist den Gläubigern ab Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung verboten, weiterhin zu vollstrecken
  • Verbot der Gläubiger Sie weiterhin anzurufen oder anzuschreiben
  • Weiterführung der Selbstständigkeit ist möglich
  • Monatliche Zahlungen bei Selbstständigen anhand des sogenannten „Vergleichseinkommens“ und nicht nach tatsächlich erzielten Gewinnen
  • Möglichkeit auf einen Insolvenzplan, dadurch wäre ein Abschluss des Verfahrens nach ca. einem Jahr möglich
  • Um Arbeit bemühen
  • Keine Bezüge oder Vermögen verheimlichen
  • Informationspflicht gegenüber dem Insolvenzverwalter/Treuhänder über „Änderungen der Lebensumstände“ (Arbeitgeber, Verdienst, Adresse, Familienstand o.ä.)
  • Neue Kreditaufnahmen werden nicht empfohlen

Kostenfreies Erstgespräch

Vereinbaren Sie noch heute einen kostenfreien und unverbindlichen Termin um die Vorteile, Auflagen, sowie den Ablauf eines weiteren Vorgehens zu erfahren.

In dem Erstgespräch analysieren wir Ihre persönliche Situation, erörtern die Möglichkeiten eines Vergleichsverfahrens und das “Für und Wider” eines Insolvenzverfahrens. Gemeinsam definieren wir einen Lösungsweg. Ihr Berater vor Ort berät Sie gerne und kompetent. Gemeinsam finden wir einen Weg, Sie aus Ihren Schulden zu befreien.

Ein persönlicher Ersttermin ist für Privatleute und Selbstständige kostenfrei und unverbindlich. GmbH-Geschäftsführer und Personen, welche sich bereits im Insolvenzverfahren befinden können nur honorarpflichtig gegen einen entsprechenden Stundensatz beraten werden.

Monatliche Zahlungen während eines Regelinsolvenzverfahrens

Was in einem Regelinsolvenzverfahren zur monatlichen Tilgung bezahlt werden muss, berechnet sich nicht wie bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren anhand des monatlichen Nettogehalts. Hier wird das sogenannte „Vergleichseinkommen“ betrachtet, siehe § 295 Abs. 2 InsO. Bei einem Vergleichseinkommen wird verglichen, was der Schuldner verdienen würde, wäre er nicht selbstständig tätig. Wenn ein Vergleichseinkommen festgelegt wurde, orientiert man sich an der Pfändungstabelle und kann sich errechnen, welche monatliche Tilgung man leisten muss. Auch hierbei hilft Ihnen das Insolvenzberatungs-Center gerne weiter.

Zweck des Verfahrens bei allen Verfahrensarten

Alle privaten und geschäftlichen Verbindlichkeiten der Antragsteller sollen durch das gesetzliche Verfahren behandelt und durch ein Insolvenzverfahren oder einen Vergleich rechtssicher befreit werden, sodass Sie mithifle eines Schuldenberaters schnellstmöglich aus der Schuldenfalle befreit werden können.
Verbindlichkeiten der Schuldner aus Verpflichtungen, die ohne strafrechtliches Verschulden (d.h. ohne strafrechtlichen Hintergrund) entstanden sind, sollen im Rahmen einer gesetzlichen Regelung behandelt und letztlich befreit werden. Detailfragen werden in unserem kostenfreien Beratungsgespräch vor Ort genauer erörtert. Vereinbaren Sie also noch heute einen Termin bei uns und lassen Sie sich helfen.
Vorhandenes geschäftliches sowie privates Vermögen des Schuldners ist festzustellen und anteilig den Schulden gegen zu rechnen. Das Gericht bestellt bei Insolvenzeröffnung einen Insolvenzverwalter/Treuhänder, der diese Aufgabe übernimmt. Vorrangig bezahlt werden Verfahrenskosten des Gerichts sowie der Treuhänder, erst danach werden die Gläubiger quotal im Verhältnis der festgestellten Forderungen ausgezahlt.

Hier helfen wir Ihnen aus der Regelinsolvenz

Eine Regelinsolvenz ermöglicht Ihnen einen Neuanfang ganz ohne Schulden. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Ersttermin in einer unserer Niederlassungen in: Augsburg, am Bodensee, Ebersberg / Rosenheim, Günzburg, Landshut oder Ulm. Wir stehen Ihnen an all diesen Standorten kompetent mit unseren Schuldenberatern zur Seite.

FAQ

Finden Sie in unseren FAQ’s Antworten auf Ihre Fragen. 

Glossar

In unserem Glossar haben Sie die Möglichkeit Stichwörter nachzuschlagen.

Insolvenz- und Schuldenberatung

Verbraucherinsolvenz

Eine Verbraucherinsolvenz kommt für Privatleute, teilweise auch für früher selbständig, gewerblich oder freiberuflich Tätige in Frage.

Kapitalgesellschaften

Insolvenzverfahren bei Kapitalgesellschaften bedingen verschiedene Vorgehensweisen. Wir erläutern diese gerne in einem persönlichen Gespräch.