Im Jahr 2004 begann Manfred Grübert überschuldeten Menschen in Bayern und Baden-Württemberg mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Schnell wurde seine Euphorie größer, als er bemerkte, wie vielen Menschen er mit seiner Tätigkeit helfen konnte. Von Jahr zu Jahr baute er das Insolvenzberatungs-Center weiter aus und versuchte durch verschiedene Standorte in Bayern und Baden-Württemberg, so vielen Menschen wie möglich aus der Privatinsolvenz zu helfen.
Mit der Zeit gewann seine Tochter, Laura Radler, immer größeres Interesse am Berufsfeld eines Schulden- und Insolvenzberaters. Sie studierte Wirtschaftswissenschaften mit einer Zusatzqualifikation in Wirtschaftsrecht und verfolgte das Ziel, weiter in dem Berufszweig als Insolvenz- und Schuldenberater auszubilden. Gegen Ende Ihres Studiums machte sie ein Praktikum im IB-C und ihr wurde schnell bewusst, dass sie diese Leidenschaft mit ihrem Vater teilt. Sie beendete ihr Studium Anfang 2017 und stieg in das Familienunternehmen ein. Seither verfolgen Vater und Tochter gemeinsam das Zeil, Kunden aus der Schuldenfalle zu helfen.
Seit Juli 2019 übernimmt Laura Radler die Leitung des IB-C`s.
Um möglichst vielen Leuten bei dem Kampf gegen die Insolvenz und die Schulden zu helfen, besitzt das Insolvenzberatungs-Center verschiedene Standorte. Die Büros des IB-C’s finden Sie sowohl in Bayern wie auch in Baden-Württemberg verteilt. Manfred Grübert, Laura Radler und ihre Mitarbeiter arbeiten hier gemeinsam und kompetent um Ihnen den Weg aus den Schulden zu bereiten. Rufen Sie uns jetzt an oder nutzen Sie unser Kontaktformular bei Fragen.
Insolvenzberater und Schuldenberater gibt es in Deutschland viele, jedoch werden nur selten „Komplettpakete“ angeboten. Dem IB-C-Team ist es wichtig, seine Leistung – inkl. die der Rechtsanwältin so übersichtlich und vollständig wie möglich zu gestalten. Deswegen bietet das Insolvenzberatungs-Center nur Mandate an, welche die Schuldner bis zur Beendigung aller aktiven Fragen und Diskussionen (etwa 1,5 bis 2 Jahre nach Insolvenzeröffnung) begleitet. Danach ist der Schuldner von den Gläubigern kaum noch angreifbar – egal, ob bei einer Privatinsolvenz oder einem Regelinsolvenzverfahren! „Es gibt genügend Mandanten, die den Weg zu uns suchen, da sie aufgrund einer fehlenden Betreuung aus Ihrem vorherigen Entschuldungsverfahren herausgeflogen sind“, so M. Grübert
Dem IB-C Team ist es wichtig, dass ihre Mandanten sich bei ihnen wohl und gut aufgehoben fühlen. Deswegen ist eine persönliche Rundumbetreuung unumgänglich. „Wir möchten, dass unsere Mandanten uns voll und ganz vertrauen können.“
Für eine Begleitung über insgesamt circa 1,5 – 2 Jahre wird ein entsprechendes Gesamthonorar vereinbart, welches sich an dem Arbeitsaufwand (Anzahl und Art der Gläubiger, der Schuldenhöhe und dem Schwierigkeitsgrad des Falles) orientiert. Dieses Gesamthonorar (inkl. Kosten der begleitenden Rechtsanwältin, der Umsatzsteuer und aller Nebenkosten) kann nur bei Gläubigermehrung erhöht werden. Das Honorar wird so anschaulich wie möglich gestaltet, um den Mandanten einen Überblick zu ermöglichen. In diesem Honorar sind eine kaufmännische sowie rechtliche Begleitung bis zur sog. Aufhebung des Insolvenzverfahrens enthalten.
Selbstverständlich können Sie uns bei Rückfragen oder Unklarheiten jederzeit gerne kontaktieren.
In dem Erstgespräch analysieren wir Ihre persönliche Situation, erörtern die Möglichkeiten eines Vergleichsverfahrens und das “Für und Wider” eines Insolvenzverfahrens. Gemeinsam definieren wir einen Lösungsweg. Ihr Berater vor Ort berät Sie gerne und kompetent. Gemeinsam finden wir einen Weg, Sie aus Ihren Schulden zu befreien.
Ein persönlicher Ersttermin ist für Privatleute und Selbstständige kostenfrei und unverbindlich. GmbH-Geschäftsführer und Personen, welche sich bereits im Insolvenzverfahren befinden können nur honorarpflichtig gegen einen entsprechenden Stundensatz beraten werden.