Insolvenz- und Schuldenberatung
für Kaptialgesellschaften​

Insolvenzanträge bei Kapitalgesellschaften bedingen verschiedene Vorgehensweisen. Wir erläutern diese gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Mögliche Insolvenzfolgen für Kapitalgesellschaften

Auch bei Kapitalgesellschaften kann es durch die verschiedensten Gründe vorkommen, dass Rechnungen nicht mehr beglichen werden können und eine Zahlungsunfähigkeit droht. Umso wichtiger ist hier jedoch eine kurzfristige Handlung und eine schnelle Reaktion. Bei Kapitalgesellschaften besteht außerdem die Gefahr einer Insolvenzverschleppung. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Rechnung 3 Wochen lang nicht gezahlt wird und nichts Entsprechendes verhandelt wurde. Sollte eine Insolvenzverschleppung zutreffen, gehen die Verbindlichkeiten auf die Geschäftsführer über, diese haften dann persönlich für die Schulden. Um diesen unerfreulichen Konsequenzen vorzubeugen, hilft Ihnen das Insolvenzberatungs-Center.

Es ist also umso wichtiger direkt zu handeln und einen Termin beim Insolvenzberatungs-Center und unseren Schuldenberatern zu vereinbaren um Schlimmeres zu vermeiden. Jedoch können wir Ihnen auch nach dieser 3-Wochen-Frist noch helfen und Sie vor größeren Schäden bewahren. Kontaktieren Sie uns also lieber zu früh als zu spät!

Unsere Standorte für Insolvenz bei Kapitalgesellschaften

Droht Ihrer Kapitalgesellschaft die Zahlungsunfähigkeit? Egal, ob rund um München oder Augsburg wir laden Sie herzlich zu einem kostenlosen Erstgespräch ein. Gerne helfen wir Ihnen auch am Bodensee, in Günzburg oder auch an unserem Standort in Ulm. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

Vorgehen des Insolvenzberatungs-Centers bei Insolvenzen von Kapitalgesellschaften: GmbH, UG (Mini-GmbH) , Ltd.

  • Insolvenzantrag bzw. Kurzantrag
  • Anträge bzgl. Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen
  • Betreuung der Gespräche mit dem Insolvenzverwalter bzw. Gutachter
  • Durch Beantragung eines sogenannten Schutzschirmverfahrens bzw. Insolvenzplans kann das Verfahren durch Eigenverwaltung innerhalb von einem Jahr erledigt werden
  • Achtung: Regressgefahr an die Geschäftsführer bei „Insolvenzverschleppung“. Es ist dringend notwendig die Situation kurzfristig zu erörtern, der Gesetzgeber sieht auch strafrechtliche Konsequenzen vor

Kostenfreies Erstgespräch

Vereinbaren Sie noch heute einen kostenfreien und unverbindlichen Termin um die Vorteile, Auflagen, sowie den Ablauf eines weiteren Vorgehens zu erfahren.

In dem Erstgespräch analysieren wir Ihre persönliche Situation, erörtern die Möglichkeiten eines Vergleichsverfahrens und das “Für und Wider” eines Insolvenzverfahrens. Gemeinsam definieren wir einen Lösungsweg. Ihr Berater vor Ort berät Sie gerne und kompetent. Gemeinsam finden wir einen Weg, Sie aus Ihren Schulden zu befreien.

Ein persönlicher Ersttermin ist für Privatleute und Selbstständige kostenfrei und unverbindlich. GmbH-Geschäftsführer und Personen, welche sich bereits im Insolvenzverfahren befinden können nur honorarpflichtig gegen einen entsprechenden Stundensatz beraten werden.

FAQ

Finden Sie in unseren FAQ’s Antworten auf Ihre Fragen. 

Glossar

In unserem Glossar haben Sie die Möglichkeit Stichwörter nachzuschlagen.

Insolvenz- und Schadensberatung

Verbraucherinsolvenz

Eine Verbraucherinsolvenz kommt für Privatleute, teilweise auch für früher selbständig, gewerblich oder freiberuflich Tätige in Frage.

Selbstständige und Freiberufler

Eine Regelinsolvenz wird bei Selbstständigen, Freiberuflern, sowie aber auch teilweise bei ehemals Selbstständigen/ Freiberuflern durchgeführt.