Philosophie und Leistung​

Die Unternehmensphilosophie des Insolvenzberatungs-Centers

Im Jahr 2004 begann Manfred Grübert überschuldeten Menschen in Bayern und Baden-Württemberg mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Schnell wurde seine Euphorie größer, als er bemerkte, wie vielen Menschen er mit seiner Tätigkeit helfen konnte. Von Jahr zu Jahr baute er das Insolvenzberatungs-Center weiter aus und versuchte durch verschiedene Standorte in Bayern und Baden-Württemberg, so vielen Menschen wie möglich aus der Privatinsolvenz zu helfen.

Generationen des IB-C’s

Mit der Zeit gewann seine Tochter, Laura Radler, immer größeres Interesse am Berufsfeld eines Schulden- und Insolvenzberaters. Laura Radler hat an der Universität Ulm Wirtschaftswissenschaften studiert. Seit 2017 begleitet sie Menschen in finanziell schwierigen Situationen und hilft ihnen einen richtigen Lösungsweg zu finden. Gegen Ende Ihres Studiums machte sie ein Praktikum im IB-C und ihr wurde schnell bewusst, dass sie diese Leidenschaft mit ihrem Vater teilt. Sie beendete ihr Studium Anfang 2017 und stieg in das Familienunternehmen ein.

Seit Juli 2019 übernimmt Laura Radler die Leitung des IB-C`s. Manfred Grübert hat sich mittlerweile in die Rente verabschiedet und im Jahr 2023 hat das Team durch René Radler Zuwachs bekommen.

René und Laura Radler

Standorte des Insolvenzberatungs-Centers und unsere Schuldenberater

Um möglichst vielen Leuten bei dem Kampf gegen die Insolvenz und die Schulden zu helfen, besitzt das Insolvenzberatungs-Center verschiedene Standorte. Die Büros des IB-C’s finden Sie sowohl in Bayern wie auch in Baden-Württemberg verteilt. Laura und René Radler sowie ihre Mitarbeiter arbeiten hier gemeinsam und kompetent um Ihnen den Weg aus den Schulden zu bereiten. Rufen Sie uns jetzt an oder nutzen Sie unser Kontaktformular bei Fragen.

Wir beraten

Welche Lösungsansätze kommen für Sie in Frage? In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch sprechen wir konkret über Ihre Situation und verschaffen uns einen Überblick.

Wir analysieren

Wir analysieren Ihren persönlichen Fall und finden für Sie die richtige wirtschaftliche Lösung.

Wir handeln

Wir beginnen kurzfristig mit der Bearbeitung Ihres Falls und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Wir begleiten ratsuchende Personen bei der wirtschaftlichen Ordnung und Stabilisierung ihrer finanziellen Situation. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern übernimmt die anerkannte Stelle zusätzlich ausschließlich die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben innerhalb ihres anerkannten Aufgabenbereichs. Umfang und Dauer unserer Tätigkeit ergeben sich aus der jeweiligen Beauftragung und den gesetzlichen Befugnissen.

Leistungen des Insolvenzberatungs-Centers

  • schnelle Terminvereinbarung in Bayern und Baden-Württemberg bei Ihrem Schuldenberater bei privater Insolvenz
  • Wirtschafts- und Schuldnerberatung für Privatpersonen und Gewerbetreibende, Selbstständige, Geschäftsführer von UG’s, GmbH’s
  • Durchführung des außergerichtlichen Einigungsverfahrens gem. § 305 InsO
  • Erstellung des Insolvenzantrages
  • Vorbereitung auf Gespräche mit dem Insolvenzverwalter
  • Beratende Begleitung während dem Insolvenzverfahren, um bspw. Ängste vor Gläubigern oder dem Insolvenzverwalter zu nehmen und Ihnen optimal den Rücken zu stärken
  • Ausstellung von entsprechenden Bescheinigungen (bspw. Pfändungsschutzbescheinigung)
  • Unterstützung bei Antragsstellungen über sog. „Überschießende Teile“ des Gehalts, welche auf dem Konto eingehen, o.a.). Eine rechtliche Prüfung durch uns kann nur im Rahmen der Anerkennung als geeigneten Stelle erfolgen. Bei Regelinsolvenzen stellen wir notwendige Musteranträge zur Verfügung.

Ihr Wohlbefinden ist die höchste Priorität des IB-C

Für die Begleitung durch das IB-C wird ein Gesamthonorar nach Art, Umfang und Dauer vor Beginn transparent vereinbart. Die Vergütung erfasst ausschließlich die konkret beauftragten Leistungen des IB-C.

Das Gesamthonorar kann nur bei Gläubigermehrung erhöht werden und hat sonst keinerlei versteckten Mehrkosten über die Sie sich Sorgen machen müssen. Das Honorar ist bewusst so anschaulich wie möglich gestaltet, um den Mandanten einen Überblick zu ermöglichen. Um die finanzielle Belastung tragbar zu machen, sind unter gewissen Voraussetzungen auch Ratenzahlungen möglich.

Anwaltliche Beratung oder Vertretung ist nicht Bestandteil des IB-C-Honorars. Wird eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt bei Bedarf gesondert beauftragt, erfolgen Mandatierung und Abrechnung unmittelbar durch die jeweilige Kanzlei.

Kostenfreies Erstgespräch

Vereinbaren Sie noch heute einen kostenfreien und unverbindlichen Termin um die Vorteile, Auflagen, sowie den Ablauf eines weiteren Vorgehens zu erfahren.

In dem Erstgespräch analysieren wir Ihre persönliche Situation, erörtern die Möglichkeiten eines Vergleichsverfahrens und das “Für und Wider” eines Insolvenzverfahrens. Gemeinsam definieren wir einen Lösungsweg. Ihr Berater vor Ort berät Sie gerne und kompetent. Gemeinsam finden wir einen Weg, Sie aus Ihren Schulden zu befreien.

Ein persönlicher Ersttermin ist für Privatleute und Selbstständige kostenfrei und unverbindlich. GmbH-Geschäftsführer und Personen, welche sich bereits im Insolvenzverfahren befinden können nur honorarpflichtig gegen einen entsprechenden Stundensatz beraten werden.