Auch bei Kapitalgesellschaften kann es durch die verschiedensten Gründe vorkommen, dass Rechnungen nicht mehr beglichen werden können und eine Zahlungsunfähigkeit droht. Umso wichtiger ist hier jedoch eine kurzfristige Handlung und eine schnelle Reaktion. Bei Kapitalgesellschaften besteht außerdem die Gefahr einer Insolvenzverschleppung. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Rechnung 3 Wochen lang nicht gezahlt wird und nichts Entsprechendes verhandelt wurde. Sollte eine Insolvenzverschleppung zutreffen, gehen die Verbindlichkeiten auf die Geschäftsführer über, diese haften dann persönlich für die Schulden. Um diesen unerfreulichen Konsequenzen vorzubeugen, hilft Ihnen das Insolvenzberatungs-Center.
Es ist also umso wichtiger direkt zu handeln und einen Termin beim Insolvenzberatungs-Center und unseren Schuldenberatern zu vereinbaren um Schlimmeres zu vermeiden. Jedoch können wir Ihnen auch nach dieser 3-Wochen-Frist noch helfen und Sie vor größeren Schäden bewahren. Kontaktieren Sie uns also lieber zu früh als zu spät!
Droht Ihrer Kapitalgesellschaft die Zahlungsunfähigkeit? Egal, ob rund um München oder Augsburg, wir laden Sie herzlich zu einem Erstgespräch ein. Gerne helfen wir Ihnen auch am Bodensee, in Günzburg oder an unserem Standort in Ulm.
Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
Bitte beachten Sie, dass wir bei Kapitalgesellschaften nur gegen einen entsprechenden Stundensatz beraten können.
In dem Erstgespräch analysieren wir Ihre persönliche Situation, erörtern die Möglichkeiten eines Vergleichsverfahrens und das “Für und Wider” eines Insolvenzverfahrens. Gemeinsam definieren wir einen Lösungsweg. Ihr Berater vor Ort berät Sie gerne und kompetent. Gemeinsam finden wir einen Weg, Sie aus Ihren Schulden zu befreien.
Ein persönlicher Ersttermin ist für Privatleute und Selbstständige kostenfrei und unverbindlich. GmbH-Geschäftsführer und Personen, welche sich bereits im Insolvenzverfahren befinden können nur honorarpflichtig gegen einen entsprechenden Stundensatz beraten werden.
Eine Verbraucherinsolvenz kommt für Privatleute, teilweise auch für früher selbständig, gewerblich oder freiberuflich Tätige in Frage.
Eine Regelinsolvenz wird bei Selbstständigen, Freiberuflern, sowie aber auch teilweise bei ehemals Selbstständigen/ Freiberuflern durchgeführt.